Immobiliengutachter – der Experte für Immobilien-Bewertung!
Ein Immobiliengutachter steht bei seinen Kunden hoch im Kurs, wenn es um einen Hausverkauf, eine Scheidung oder gerichtliche Rechtsstreitigkeiten geht. In diesem Kontext ist es nicht nur besonders sinnvoll, sondern unter Umständen sogar Pflicht, auf sein Fachwissen zu bauen und seinerseits ein Wertgutachten vorzulegen. Die folgenden Aspekte sollten Transparenz in den Beruf eines Immobiliengutachters bringen:
Wenn es um die Erstellung eines Haus-Gutachtens geht, hat der potentielle Kunde die Wahl zwischen drei Immobiliensachverständigen, die unterschiedliche Qualifikationen aufweisen. So steht ihm der freie Immobiliengutachter genauso zur Verfügung wie staatlich anerkannte Immobilien-Sachverständige und öffentlich bestellte und vereidigte Immobiliengutachter – im Folgenden näher beschrieben…
Der freie Immobiliengutachter
Eine von ihm erstellte Bewertung beinhaltet den tatsächlichen Haus-Wert. Das Gutachten kann dann sowohl zum Hauskauf bzw. Hausverkauf genutzt werden. Jedoch handelt es sich um kein offizielles Dokument, das vor Gerichten bzw. Behörden Bestand hat.
Die Berufsbezeichnung eines freien Immobiliengutachters ist nicht geschützt und bezieht Personen ein, die über besonderen Sachverstand verfügen.
Staatlich anerkannte Immobilien-Sachverständige
Die staatlich anerkannten Sachverständigen gehören der Gruppe der öffentlich bestellten Sachverständigen an. Sie sind IHK-zertifiziert. Zusätzlich dazu, unterliegen sie der Landesbehörden-Aufsicht. Dieses beauftragt sie – übrigens als einzige – Gutachten zu erstellen, die behördlichen Zwecken dienen.
Aus Kundensicht ist es empfehlenswert, darauf zu achten, dass Bausachverständige über eine industrienahe Qualifikation verfügen, d.h., als Architekt bzw. Bauingenieur tätig sind oder waren. Die Gutachter-Kosten können stark variieren. Deshalb lohnt sich ein Vergleich.
Öffentlich bestellte und vereidigte Immobiliengutachter
Um diesen Status zu erreichen, ist es für Makler bzw. Immobilienfachwirte selbstverständlich, an Weiterbildungen bzw. Schulungen teilzunehmen. Dieser Immobiliengutachter, dessen Berufsbezeichnung einen gesetzlich geschützten Begriff darstellt, ist verpflichtet, sich seitens der Industrie- und Handelskammer prüfen und daraufhin ernennen zu lassen.
Durch diese Prüfung wird er autorisiert, sowohl gerichtsfeste Gutachten anzufertigen als auch offizielle Berechnungen hinsichtlich des Markt- bzw. Verkehrswertes durchzuführen. Hierbei handelt es sich um Verkehrswertgutachten, die rechtlich geltend sind.
Aufgabenbereich und Honorare von Immobiliengutachtern
Der Aufgabenbereich eines Immobiliengutachters erstreckt sich auf eine Detail-Analyse, die den Verkehrswert des Gebäudes feststellt. Dabei werden persönliche bzw. ungewöhnliche Verhältnisse nicht berücksichtigt. Allerdings hängt die Wahl des Gutachters vom benötigten Wertgutachten ab.
Folgende Kriterien werden einer Analyse unterzogen: In diesem Zusammenhang ist der Bodenrichtwert genauso wichtig wie der bauliche und technische Zustand der zu bewertenden Immobilie. Und auch die Immobilien-Lage steht neben dem energetischen Zustand und dem Erschließungsgrad im Fokus.
Des Weiteren ist es wichtig, zu prüfen, ob sich auf dem Grundstück Altlasten befinden, die den Objekt-Wert negativ beeinflussen. Und last, but noch least spielt auch die aktuelle Marktlage eine entscheidende Rolle hinsichtlich der Wertermittlung.
Das Immobiliengutachter-Honorar wird durch den geschätzten Verkehrswert bzw. die Art & Weise des Gutachtens bestimmt. Des Weiteren ist auch die Immobilien-Art bestimmend. Als Anhaltspunkt kann ein Betrag von 100 bis 500 Euro für ein Kurzgutachten und 0,5 bis 1 Prozent des Immobilien-Verkehrswertes für ein Vollgutachten gesehen werden. Allerdings sind dieses nur Richtwerte, denn komplizierte Gegebenheiten erfordern höhere Preise.
Gerichtliche Gültigkeit besitzt nur ein Vollgutachten. In diesem Zusammenhang ist es auch interessant, zu wissen, welche Methoden der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens zugrunde liegen. Dabei handelt es sich sowohl um Vergleichswertverfahren als auch Sachwertverfahren und Ertragswertverfahren.
Hilfreiche Tipps, um die Auswahl eines Immobiliengutachters zu erleichtern…
- Im Vorfeld sollte man wissen, welches Gutachten benötigt wird, damit der passende
Immobiliengutachter beauftragt wird. - Genaue Festlegung der Art und des Umfangs eines Wertgutachtens
- Ein offizielles Wertgutachten sollte von einem Dipl. Sachverständigen, nach
Deutschland/EU-Norm IEC 17024 geprüft, erstellt werden. - Dieses Tätigkeitsfeld verfügt über keine Gebührenordnung, deshalb ist es wichtig,
vorher ein Honorar auszuhandeln.
Die Frage: Wann, welches Immobilien-Gutachten gebraucht wird? – kann nur pauschal beantwortet werden…
Da es verschiedene Wertgutachten-Formen gibt, ist es notwendig, das richtige Wertgutachten für die individuelle Situation auszuwählen. Wird der falsche Gutachten-Typ gewählt, kann dies zu erheblichen finanziellen Einbußen führen.